Seit einigen Jahren können gesetzlich pflichtversicherte bei ihrer Krankenkasse die Umstellung in das Kostenerstattungsprinzip beantragen. Dadurch werden Sie zum Privatpatienten, dem der Arzt eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte stellt. Das Kostenerstattungsprinzip kann viele Vorteile bieten, da die Krankenkasse jedoch nur einen kleinen Teil der Gesamtrechnung übernimmt, ist Vorsicht geboten. Die Krankenkasse zahlt natürlich nur den Teil, den sie sonst direkt an den Arzt geleistet hätte. Da dieser Teil in vielen Fällen nicht einmal die Hälfte der Gesamtrechnung ausmacht benötigt man eine spezielle Kostenerstattungsprinzip Zusatzversicherung . Eine derartige ambulante Zusatzversicherung, die mit dem Kostenerstattungsprinzip funktioniert, übernimmt die Restkosten der privaten Arztrechnung. Nur, wenn das Mitglied der Krankenkasse, welches eine Umstellung auf das Kostenerstattungsprinzip beantragt hat, gleichzeitig eine entsprechende Kostenerstattungsprinzip Zusatzversicherung abgeschlossen hat, ist eine Umstellung überhaupt zu empfehlen.
Zusätzlich muss einem bewusst sein, dass nicht alle Kostenerstattungsprinzip Zusatzversicherungen gleichermaßen zu empfehlen sind. Denn viele Tarife sehen nur eine Leistung vor, wenn eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse stattfindet. Sich darauf zu verlassen, dass die gesetzliche Krankenkasse jedoch immer leistet, insbesondere bei speziellen Heilbehandlungen, kann fatal sein. Denn streicht die GKV Leistungen aus ihrem Leistungskatalog , dies kann stets der Fall sein, dann muss auch die Kostenerstattungsprnzip Zusatzversicherung unter Umständen gar nicht mehr leisten. Des Weiteren kommen viele dieser ambulanten Zusatzversicherungen nicht für Kosten auf, die bei Inanspruchnahme eines Spezialisten entstehen können, der keine Zulassung der gesetzlichen Krankenkasse besitzt. Insofern sind nur Tarife einer Kostenerstattungsprinzip Zusatzversicherung zu empfehlen, die eine möglichst hohe Erstattung auch dann vorsehen, wenn seitens der gesetzlichen Krankenkasse keine Vorleistung gewährleistet ist. Die besten Kostenerstattungsprinzip Zusatzversicherungen leisten in diesen Fällen trotzdem 60% der Rechnung. In den Fällen, wenn die GKV Leistungen erstattet, werden insgesamt 100% der Rechnung bezahlt.
Ein sehr wichtiger Punkt ist außerdem der, dass ein Kostenerstattungsprinzip Zusatzversicherung mindestens bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) leisten sollte. Noch besser sind Tarife, die keine Begrenzung bei Arzthonoraren vorsehen, da hier die Gefahr von hohen Selbstbehalten für den Versicherten am geringsten ist.
Zusätzlich zu ambulanten Zusatzversicherungen gibt es auch Kostenerstattungsprinzip Zusatzversicherungen, die den Bereich Zahnersatz und Zahnbehandlung vorsehen. Diese sind weniger empfehlenswert, da es wesentlich günstigere herkömmliche Zahnzusatzversicherungen gibt, die ebenfalls Zahnbehandlungen und Zahnersatzkosten absichern und nach dem alten Sachleistungsprinzip funktionieren. Zu dieser Variante ist in den meisten Fällen eher zu raten.
Das gleiche gilt für den Bereich Krankenhaus. Für diesen Bereich ist man mit einer guten Krankenhauszusatzversicherung sicherlich besser und günstiger bedient als würde man auch hier das Kostenerstattungsprinzip beantragen.
Daniel Steinberger