Die Rürup Rente
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by: BK-Infoportale
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Date: Tue, 10 Mar 2009 Time: 1:19 PM
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Wer etwas für die eigene Altersvorsorge tun will, hat zwischenzeitlich viele verschiedene Möglichkeiten. Einige Maßnahmen werden staatlich gefördert. So zum Beispiel die Rürup Rente. Seit 2005 kann man einen Rürupvertrag abschließen und die Beiträge, die man investiert steuerlich geltend machen. Konzipiert wurde die Rürup Rente unter Führung von Herrn Bert Rürup. Neben der Bezeichnung Rürup Rente wird aber auch häufig von der sogenannten Basisrente gesprochen. Dies liegt daran, dass die Rürup Rente der ersten Schicht der Altersvorsorge zugeordnet wird und in vielen Bereichen der gesetzlichen Rentenversicherung gleicht. So vereint beide Produkte die Tatsache, dass die eingezahlten Beiträge nur in Form einer lebenslangen Rentenzahlung wieder an die Sparer zurückfließen dürfen. Eine einmalige Entnahme des angesparten Vermögens ist nicht möglich.
Dafür dürfen aber die Beiträge in der persönlichen Steuererklärung angesetzt werden. Dies führt abhängig von der persönlichen Steuerlast zu erheblichen Steuervorteilen. So darf man im Jahr 2009 von den eingezahlten Beiträgen 68% steuermindernd ansetzen. Das heißt, von einem angelegten Euro reduzieren 68 Cent, dass zu versteuernde Einkommen. Hat der Rürupsparer beispielsweise einen Steuersatz von 40% so würde er etwas mehr als 27 Cent vom Finanzamt zurückerstattet bekommen. Das heißt also: Für jeden investierten Euro muss man selbst nur etwas mehr als 70 Cent aufbringen. Und die Steuervorteile steigen bis zum Jahr 2025 auf 100% an. Das würde dann bedeuten, dass bei einem Steuersatz von 40%, nur etwa 60 Cent selbst aufzuwenden sind. Die Rürup Rente ist vor allem für Selbständige interessant, da dieser Personenkreis weder von der Riester Rente noch der betrieblichen Altersvorsorge profitieren kann.
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Markus Köhler, BK-Infoportale
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