Selber Abschleppen - auf was muss man achten
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by: Tigerauge
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Date: Wed, 18 Feb 2009 Time: 5:33 PM
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Niemand, der regelmäßig Auto fährt, ist davor gefeit: Autopannen können jedem passieren. In diesem Fall heißt es schnell handeln, bevor andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Wenn man nun nicht den teuren Service eines Abschleppdienstes in Anspruch nehmen will, bleibt nur die Möglichkeit, sich von einem anderen Pkw abschleppen zu lassen. Dabei sind natürlich viele Vorschriften zu beachten.
Für das Abschleppen eines Autos kann man verschiedene Hilfsmittel verwenden. Zunächst benötigt man einen Abschlepphaken an beiden Autos. Während dieser bei älteren Autos fest installiert ist, muss man ihn bei moderneren Autos erst anbringen. Im Normalfall befindet sich irgendwo an der Stoßstange eine kleine Klappe aus Kunststoff. Wenn man diese öffnet, kommt ein Gewinde zum Vorschein, in das man dann den Abschlepphaken eindrehen kann. Den Abschlepphaken findet man üblicherweise beim Bordwerkzeug.
In den meisten Fällen wird für die Verbindung zwischen den zwei Autos ein Abschleppseil verwendet. Dieses wird nun an den beiden Abschlepphaken eingehängt. Die Mitte des höchstens acht Meter langen Seils muss mit einem roten Fähnchen gekennzeichnet werden, damit andere Verkehrsteilnehmer die Situation verstehen können. Das Seil sollte eine Aufrollautomatik besitzen. So wird sichergestellt, dass das Seil immer gespannt ist und nicht am Boden schleift. Während der Benutzung eines Abschleppseils sollte man die Geschwindigkeit von 30 km/h nicht überschreiten. Fahrzeuge mit einem Gewicht von über vier Tonnen oder mit defekter Bremsanlage dürfen nicht mit einem Seil abgeschleppt werden.
Eine wesentlich professionellere Möglichkeit für das Abschleppen stellt die Abschleppstange dar. Die Anwendung ist hier einfacher als beim Abschleppseil, da Auffahrunfälle durch die feste Verbindung wesentlich seltener passieren. Die maximale Geschwindigkeit mit einer Abschleppstange liegt bei 50 km/h. Leider sind solche Stangen sehr teuer und sperrig.
Während des Abschleppvorgangs müssen beide beteiligten Fahrzeuge dauerhaft die Warnblinkanlage anschalten. Ist es bereits dunkel geworden, muss das liegen gebliebene Auto unbedingt die Heckleuchten einschalten, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Vor dem Anfahren muss beim abgeschleppten Auto in den Leerlauf geschaltet werden.
Problematisch ist es, ein Auto mit Automatikgetriebe oder mit Allradantrieb abzuschleppen. In einem solchen Fall sollte die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs konsultiert werden, da bei falscher Handhabung Getriebeschäden auftreten können. Da während des Abschleppens der Motor des Abgeschleppten im Normalfall nicht läuft, stehen keine elektronischen Hilfesysteme zur Verfügung. Man sollte sich also darauf einstellen, dass das Auto anders reagiert, wenn Geräte wie der Bremskraftverstärker oder die Servolenkung ausfallen. Wenn der Schlüssel nicht im Zündschloss steckt, kann es passieren, dass das Lenkradschloss einrastet. Dies ist unbedingt zu vermeiden.
Beim Abschleppen eines Fahrzeugs müssen nicht nur im Emsland auch die rechtlichen Vorschriften beachtet werden. Ein Auto darf grundsätzlich nur abgeschleppt werden, wenn eine Notsituation vorliegt. Geschieht dies auf einer Autobahn, darf man so nur bis zur nächsten Ausfahrt fahren. Auf der Landstraße darf man nur solange abschleppen, bis man an der ersten Werkstatt vorbeikommt. Geschieht während des Abschleppvorgangs ein Auffahrunfall, so ist der Abgeschleppte schuld daran. Ist das abgeschleppte Auto versichert, zahlt die Versicherung. Problematisch wird es jedoch, wenn das Fahrzeug nicht versichert ist.
Der Abschleppende muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Die Person, die das liegen gebliebene Fahrzeug steuert, muss keine Fahrerlaubnis besitzen. Sie muss aber in der Lage sein, den Pkw zu lenken und zu bremsen. Die beteiligten Personen sollten sich auf Handzeichen verständigen, z. B. fürs Abbiegen oder Anhalten. Sonst entstehen schnell Missverständnisse, die zu Auffahrunfällen führen können.
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