Arbeitsrecht und Arbeitsvertrag
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by: avocado
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Date: Sat, 14 Mar 2009 Time: 6:48 PM
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Grundlegend gilt in Deutschland der Grundsatz der Vertragsfreiheit. So kann auch im Rahmen eines Arbeitsvertrags zwischen den Vertragsparteien bis zu gewissen Grenzen alles vereinbart werden. Das Arbeitsrecht sieht aber auch hier Schranken für die Vertragsparteien vor. So darf beispielsweise keine Regelung getroffen werden, die gegen die guten Sitten verstoßen würde. Ein Arbeitsvertrag, der Regelungen enthält, die gegen die guten Sitten verstoßen, wäre Kraft Gesetz nichtig.
Weitere Schranken werden vor allem dem Arbeitgeber auferlegt, wenn er bei der Abfassung des Arbeitsvertrages so genannte Formularverträge verwendet. Dies sind nicht individuell ausgehandelte Vertragswerke, sondern die vertraglichen Klauseln sind für eine Vielzahl von Verträgen bestimmt. Solche Verträge müssen sich auch an dem Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen messen lassen. Hier kann man schon wesentlich schneller als bei einem Individualvertrag an Grenzen des Arbeitsrechts stoßen. So werden zum Beispiel überraschende Klauseln erst gar nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages. Hier wird also sanktioniert, wenn ein Arbeitgeber in seinen Formulararbeitsverträgen Regelungen aufnimmt, mit denen kein Arbeitnehmer vernünftigerweise hätte rechnen müssen. Diese Regelungen werden dann erst gar keiner Inhaltskontrolle unterzogen, sondern werden per se nicht Vertragsbestandteil. Eine weitere Auslegungsregel von formularmäßigen Arbeitsverträgen hält das Arbeitsrecht bereit. Enthalten nämlich die Arbeitsverträge Unklarheiten, dann gehen diese Unklarheiten zu Lasten desjenigen, der den formularmäßigen Arbeitsvertrag verwendet hat, in aller Regel also zu Lasten des Arbeitgebers. Es wird in solchen Fällen also vom Gericht nicht ermittelt, was die Parteien mit der unklaren Regelung gewollt haben, sondern es wird eine Lösung fingiert, die zu Lasten des Arbeitgebers geht. Es muss also bei dem Einsatz von Formularverträgen im Arbeitsrecht peinlich genau darauf geachtet werden, dass der Arbeitsvertrag keinerlei unklare Regelungen enthält.
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Avocado - Fritz Kuhn
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